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Abmahn-Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt

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Abmahn-Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt

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Der als "Abmahn-Anwalt" bekannt gewordene Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist wegen versuchtem Betrug zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Er hatte versucht, die TAZ erst abzumahnen und dann sogar deren Domain gepfändet, die TAZ setzte sich jedoch zur Wehr und stellte Strafanzeige gegen Gravenreuth.

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2 Kommentare

Kommentare zu Abmahn-Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt

 

mawimawiam 14.09.07


Hoffentlich hat dieses Urteil abschreckende Wirkung auf andere Vertreter seines Berufsstandes, die auf eine ähnlich schiefe Bahn geraten sind.

fishgordonfishgordonam 12.09.07


YES! Da plusse ich doch gleich mal. Abmahn-Anwälte an den Baum, meine Meinung.


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