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Steuerbescheide gelten ab 2007 nur vorläufig

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Steuerbescheide gelten ab 2007 nur vorläufig

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Bund und Länder ziehen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs: Weil die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden werden muss, gelten alle Lohnsteuerbescheide ab 2007 nur noch vorläufig.

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