In den von Ursula Haverbeck literarisch erschaffenen Prozessen der Amalia Hinterwäldlerin wurde die „uneinsichtige“ Angeklagte nach §130 Volksverhetzung bestraft.Jetzt will ein wirklicher Staatsanwalt in München, daß sie in einem wirklichen Schauprozeß verurteilt wird.Was nun? Gilt das Grundgesetz, Artikel 5 (3) nicht einmal mehr für literarisAuf wordpress.com weiterlesen