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BGH untersagt Nutzung von Marken in Webseiten-Kopfzeilen

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BGH untersagt Nutzung von Marken in Webseiten-Kopfzeilen
 
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    Wer auf seiner Webseite eine Marke nutzt, muss sich sicher sein, dass die Bezeichnung vom Namen oder einem Produkt eines Mitbewerbers unterschieden werden kann.

    Wenn nämlich der Betreiber einer Homepage auf einer Unterseite bewusst eine Produktbezeichnung verwendet, die mit einer geschützten Marke eines anderen Unternehmens verwechselt werden kann, so haftet er für rechtsverletzende Treffer.

    Auf unternehmer.de weiterlesen

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