"Stuttgart 21" Rennbahn in der Randlage
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Das Projekt "Stuttgart 21" und die Neubaustrecke nach Ulm sind ein verkehrspolitischer Irrweg.
Für den Fernverkehr bringt ,Stuttgart 21' nichts Eine Bahnsteiggleisneigung in einem Großstadtbahnhof von mehr als 16 Promille - die nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung nicht zulässig ist - muss als kriminell angesehen werdenAuf spiegel.de weiterlesen
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