Fristlose Kündigung bei Raucherpausen ohne Ausstempeln!
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Wer Arbeitnehmer beschäftigt, die in den Raucherpausen nicht ausstempeln, kann diese kündigen. Denn ein Unternehmer kann verlangen, dass während der Arbeitszeit nicht geraucht wird.
In dem konkreten Fall klagte ein Arbeitnehmer gegen eine entsprechende Kündigung. Der Mitarbeiter war fristlos entlassen worden, weil er stets Zigarettenpausen einlegte, ohne sich zuvor auszustempeln.Auf unternehmer.de weiterlesen
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Kommentare zu Fristlose Kündigung bei Raucherpausen ohne Ausstempeln!
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Dwarffrog bist du ein Arbeiter, Angestellter oder bist du ein Klassenverräter ???? Ich bitte das du dich nicht offenbarst, demnächst möchtest du das auf den Toiletten gemessen wird wie viel dein Geschäft in flüssig oder fest Wahre das Unternehmen belastet. Bi1te deinen Arbeitgeber einen Tarifvertrag ab zu schließen zu dürfen, du möchtest doch auch gleich Bezahlen. Wie auch immer, wenn das am 2-3 eines Monats anfällt. Wie lange muss das Unter. rein buchmäßig in die Bücher läuft???, und die Rechnung erst Monatsende vom Lohn abgezogen wird, muss der Arbeitgeber noch Zinsen für deine Scheiße und Pisse berechnen. Ich glaube du bist auch bereit an die nötige Investition dich zu Verteidigen oder ganz zu übernehmen. Halleluja „es ist gewisslich WAHR“!!
Eine Er- bzw. Abmahnung sehe ich bei Verstößen durchaus berechtigt, es ist aber nicht die feine Art, wenn man so seine Mitarbeiter so kündigt. Bestimmt hatte die Kündigung auch andere Gründe, die mit einer ordentlichen Kündigung schwer durchzusetzen wären.