Urteil stärkt Hartz-IV-Anspruch vieler Ausländer
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Ausländer aus 18 überwiegend westeuropäischen Ländern haben unbeschränkten Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, solange sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Dieser Anspruch bestehe nach dem Europäischen Fürsorgeabkommen, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschie
Im Streitfall sprach das BSG einem Franzosen Hartz IV zu. Er war 2007 nach Berlin gekommen. Wegen seiner vorausgehenden Berufstätigkeit in Frankreich erhielt er zunächst Arbeitslosengeld I und danach - unterbrochen durch kurze Berufstätigkeit - Hartz IVAuf rp-online.de weiterlesen
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