Anstellungsverlängerung: Das Alter darf keine Rolle spielen!
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Ein Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter die Verlängerung der Anstellung nicht allein mit Blick auf ein entsprechendes Alter verweigern. Ein solches Vorgehen sei als verbotene Altersdiskriminierung zu werten, urteilte das Oberlandesgericht in Köln.
Wer nachweislich in einem Betrieb aussortiert worden ist, weil der Arbeitgeber den Betroffenen oder die Betroffene für zu alt befunden hat, hat dem Urteil zufolge sogar Anspruch auf Schadensersatz.Auf unternehmer.de weiterlesen
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