“Ehrenmord”: Türkischer Mörder wird nicht abgeschoben « Der Honigmann sagt…
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Der Honigmann sagt…
MANNHEIM. Ein wegen Mordes verurteilter türkischer Staatsbürger darf nicht abgeschoben werden und kann den Rest seiner Bewährungsstrafe in Deutschland verbringen.Dies hat der Bundesverwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg entschieden. Grund ist die günstige Sozialprognose des verurteilten MörderAuf wordpress.com weiterlesen
6 KommentareÄhnliche Beiträge aus den Themenbereichen: türke, newsletter, justizskandal, Islamismus, Ehrenmord, Deutschland
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In vielen anderen Beiträgen habe ich die Narrenfreiheit der hier lebenden Ausländer angeprangert.Immer wieder in regelmäßigen Abständen hört bzw. ließt man von solchen mir unverständlichen Urteilen die mir bestätigen das aus Deutschland ein Tummelplatz fremder Kulturen geworden ist.Um in diesem Land wieder Ordnung her zustellen,ist es Zeit eine Rückführungsaktion bzw.Agenda der hier lebenden Migranten zu starten.Leider bekommen diese Menschen den Deutschen Pass,erstens damit sie nicht mehr abgeschoben werden können und zweitens um die Kriminalstatistik zu fälschen so wird aus dem kriminellen Ausländer ganz schnell der kriminelle Deutsche.Da sich der Fortpflanzungstrieb der Migranten und natürlich auch der Asylanten hier in Deutschland enorm steigert ,wird es höchste Zeit zu handeln um dieses Land zu säubern.Eine Änderung dieses Zustandes lässt sich mit den Fremden liebenden Parteien wie der SPD oder CDU etc. natürlich nicht durch führen. Da zu benötigen wir eine Partei die ,die Interessen des Deutschen Volkes vertritt.
Ich bin für eine Mitbestrafung der Gutachters falls der Begutachtete wieder strffällig wird. Ich weiß, sowas gibt unser Strafgesetz nicht her, aber es wäre eine schöne Vorstellung.
Vieleicht sollte man die Gutacher mal begutachten,aber ich glaub,da käme kein besonders positives Gutachten dabei raus
green_eye - richtig - Es wird Zeit, dass unser Gutachterwesen gründlich geändert wird! Schon hinsichtlich der Würdigung bei der Urteilsfindung!
40 Messerstiche, dahinter steckt ein Gewaltpotiential ungeahnter Art. "Im Jahr 2008 bestätigte das Landgericht Stuttgart die Abschiebung des türkische Staatsbürgers, da aus dessen Sicht von dem verurteilten Täter nach wie vor eine erhebliche Gefahr ausgehe. Hinter der Tat stehe eine archaische Familientradition, die der Türke nicht überwunden habe. Gegen diese Einschätzung klagte dieser nun erfolgreich." Und nun kriegt er gleich vor Freude Bewährung:"Nach der Einforderung eines neuen Gutachtens wurde im Januar dieses Jahres die Reststrafe des heute 25jährigen zur Bewährung ausgesetzt."
Das mit der günstigen Sozialprognose kennt man ja. Wie war das mit dem erst kürzlich entlassenen Vergewaltiger? Gleich 2 hinter einander hat er vergewaltigt unmittelbar nach der Freilassung. Er hatte auch so eine günstige Beurteilung.