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RELIGIONSFREIHEIT: Jehovas Klagen - taz.de

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    Die Bürgerschaft verweigert den Zeugen Jehovas die Anerkennung als Körperschaft - obwohl die einen Anspruch darauf hätten.

    In elf Bundesländern sind die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannt. In Bremen jedoch wird ihnen diese Anerkennung von der Bürgerschaft verweigert. Sollte diese Entscheidung sich nicht ändern, wollen sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

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