Islamistische Gefährder
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„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Das ist unser Artikel 4 des Grundgesetzes. Es ist immer wieder notwendig, den Artikel in die Köpfe der Mens
zurückzuholen, da manch einer dazu neigt ihn zu vergessen. Vielleicht auch Spiegel Online, wo heute zu lesen war: „Der CDU-Minister fordert [..] mehr Polizeipräsenz in islamischen Stadtvierteln, sowie ein Handy- und Computerverbot für islamistische Gefährder.“Auf wortschau.net weiterlesen
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Kommentare zu Islamistische Gefährder
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