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E.ON konnte Billigkeit des Gaspreises nicht nachweisen

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E.ON konnte Billigkeit des Gaspreises nicht nachweisen

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Das selbst beauftragte Wirtschaftsprüfergutachten reichte vor Gericht nicht um die Billigkeit des Gaspreises nachzuweisen.
E.ON besteht auf ein Urteil und will eine "rechtlich saubere Entscheidung". Ein Vergleich wird abgelehnt.

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