Umzug berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung des DSL-Vertrags
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Laut dem Bundesgerichtshof ist ein Umzug in eine andere Stadt kein Kündigungsgrund für einen DSL Vertrag. Die Richter urteilten, dass die Kunden selbst die Verantwortung dafür tragen, wenn sie wegen einer Veränderung der persönlichen Verhältnisse den DSL-Vertrag nicht mehr nutzen können.
Im konkreten Fall hatte der Kunde die Wahl zwischen kurzer Laufzeit oder Vertragsbindung mit kostenloser Hardware, daher ist es durchaus verständlich, wenn dann nicht einfach nach ein paar Monaten gekündigt werden darf.Auf compboard.de weiterlesen
2 KommentareKommentare zu Umzug berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung des DSL-Vertrags
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@littlebird; ärgerlich ist auch, dass genau mit diesem Argument viele Verkäufer werben.
wird dann so aussehen, dass man am besten keinen Vertrag mit langer Laufzeit abschließt oder sich bsp. erst nach Ablauf der Zeit verliebt :-(