Gentechnikgesetz: Karlsruhe hält an strengen Regeln fest
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Gentechnik in der Landwirtschaft enge Grenzen gesetzt. In ihrem Urteil bestätigten die Richter das geltende Gentechnikgesetz. Sie verwiesen zur Begründung des Urteils auf den Schutz des Gemeinwohls vor den Gefahren der Gentechnik.
Sie verändere das Erbgut von Pflanzen und greife damit "in die elementaren Strukturen des Lebens ein".Damit ist der Vorstoß der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung von Sachsen-Anhalt gescheitert, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu erleichtern. "Angesichts eines noch nichtAuf t-online.de weiterlesen
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