fachanwalt arbeitsrecht: keine Kündigung wegen Arbeitsbummelei
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n dem nunmehr vorliegenden Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn - 2 Ca 423/10 - vom 21.07.2010, hat das Gericht die Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung wegen Arbeitsbummelei festgestellt.
Manchem Arbeitgeber scheint für die Begründung einer fristlosen Kündigung nichts mehr zu peinlich zu sein. Nach Stromdiebstahl wegen des Aufladens eines Handys, Essen von Pizzaresten etc., wird hier mal die Arbeitsbummelei genommen. Die Arbeitsgerichte erteilen voirgeschoben Gründen eine Absage!Auf blogspot.com weiterlesen
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