PI News wird verboten
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Folgende Verhaltensweisen gelten als Strafdelikte, sofern sie in rassistischer oder fremdenfeindlicher Absicht begangen werden: • Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Abstammung, Religion oder Weltanschauung oder nationalen oder ethnischen Herkunft
• öffentliche Verbreitung oder Verteilung von Schriften, Bild- oder sonstigem Material mit rassistischen oder fremdenfeindlichen Inhalten; • das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, KriegsverbrechenAuf blogspot.com weiterlesen
1 KommentarÄhnliche Beiträge aus den Themenbereichen: Schriften, Material, Kriegsverbrechen, bild, B
Kommentare zu PI News wird verboten
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Hört sich gut an! Hat hoffentlich auch entsprechende Konsequenzen. Denn gerade in Deutschland ist das rassistische Pack seit Sarrazins "Erleuchtung" ungemein aufmüpfig geworden.