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Hobby-Hacker - Junge Wikileaks-Unterstützer gehen hohes Risiko ein

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Hobby-Hacker - Junge Wikileaks-Unterstützer gehen hohes Risiko ein
 
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    Mit ihrem Computer im Kinderzimmer wollen sie für Gerechtigkeit kämpfen. Doch den Hobby-Hackern drohen juristische Probleme.

    Der Schuss aus der virtuellen „Ionen-Kanone“ auf die Webseiten von Amazon, Paypal oder Mastercard ist im wahrsten Sinn des Wortes kinderleicht. Mit wenigen Tasteneingaben und Mausklicks können selbst Kinder und Jugendliche die Software im Web aufspüren

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    5 Kommentare

    Ähnliche Beiträge aus den Themenbereichen: Web, Software, Schuss, Kinder, Jugendliche, Amazon

     

    Kommentare zu Hobby-Hacker - Junge Wikileaks-Unterstützer gehen hohes Risiko ein

     

    zero1000zero1000am 10.12.10


    sinankurt - ich mache niemanden fertig - ich sage ihm nur, wenn er Mist erzählt. Aber Du kannst Karaow ja niederknutschen und seinen Müll glauben!

    Alter_SackAlter_Sackam 10.12.10


    Chuck, sei froh, dass es Hacker gibt. Nicht alle sind kriminell und manche haben schon Sicherheitslücken aufgedeckt, an die wirst du im Traum nicht gedacht haben und vielleicht sogar von der Existenz solcher Leute profitieren. Geht's aber ins Kriminelle, sei es Datenklau oder schlimmer, werden die Jungs auch in Deutschland nicht um Bestrafung rumkommen. Mir reichen schon die Typen, die dich "gratis" mit Viren, Trojanern, Hijackern und solchem Mist versorgen. Auch wenn man's in der Regel allein in den Griff bekommt, bringt's doch immer 'ne Menge Arbeit, Stress und z.T. auch Kosten.

    sinankurtsinankurtam 10.12.10


    zero1000 will einen nur fertig machen -.-

    zero1000zero1000am 10.12.10


    Karow - hör auf, über Juristisches zu reden - Du hast Null Ahnung!

    RKarowRKarowam 10.12.10


    In der BRD kann, vorausgesetzt die Jusitz hält die Gesetze ein, nicht verfolgt werden. Denn die Einführungsgesetze sind mit den Bereinigungsgesetzen 2005 bis 2007 außer Kraft gesetzt, was zur Folge hat, das das Fehlen der Einführungsgesetze gegen Artikel 19 Abs. 2, Zietiergeobt vorstößt. Und verstoßen Gesetze und Verordnungen gegen das GG, so sind lt. Rechtsprechung BGH und BVG, diese von vornherein nichtig! Hieraus soll sich nun die Justiz einmal herauswinden. Das geht nur mit der Hilfe von Rechtsbeugung, die jedoch täglich praktiziert wird! Soviel zum Rechtsstaat! Ach ja, wie sagte der OAG-Direktor Deichner einst? 80 % meiner RichterkollegInnen sind selbst Kriminelle aufgrund ihrer Rechtsprechung. Na, und der Kollege aus Stuttgart drückte es in der SZ ähnlich aus. Noch Fragen?


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