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Artikel Reformpaket tritt vorerst nicht in Kraft

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Reformpaket tritt vorerst nicht in Kraft
 
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    Der Bundesrat hat die Reform der Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger und das Bildungspaket für bedürftige Kinder vorerst gestoppt. Die Länderkammer verweigerte dem Gesetzespaket, das der Bundestag bereits beschlossen hatte, seine Zustimmung. Die geplante Anhebung des Regelsatzes wird damit voraussichtlich nicht zum 1. Januar in Kraft treten. Die Bundesregierung hatte in einem Vorratsbeschluss bereits entschieden, im Falle der Ablehnung der Hartz-IV-Reform durch den Bundesrat den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Dieser kam noch am Nachmittag zu einer ersten informellen Sitzung zusammen, um eine Arbeitsgruppe für das Thema einzusetzen. Formell können die Gespräche im Vermittlungsausschuss erst nach fünf Tagen beginnen. SPD und Grüne fordern Nachbesserungen Zuvor hatten im Bundesrat die schwarz-gelb regierten Länder für die Hartz-IV-Reform gestimmt. Dies reichte aber nicht für eine Mehrheit. SPD und Grüne halten das Hartz-Paket für unzureichend und fordern erhebliche Nachbesserungen. Entscheidend für die Ablehnung des Pläne im Bundesrat war, dass sich das von einer schwarz-gelb-grünen Koalition regierte Saarland wie angekündigt der Stimme enthielt. Dies wird wie eine Nein-Stimme gewertet. Union und FDP fehlten damit genau eine Stimme zur Mehrheit. Vermittlungsausschuss tagt so schnell wie möglich Nun will die Bundesregierung umgehend den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Gremium aus jeweils 16 Vertretern des Bundestages und der Länder soll möglichst schon im Anschluss an die Sitzung der Länderkammer an diesem Freitag, spätestens aber am Montag zusammenkommen, um die Suche nach einem Kompromiss aufzunehmen. Eine vorzeitige Auszahlung der Regelsatzerhöhung zum 1. Januar ohne Zustimmung des Bundesrates lehnte von der Leyen ab. "Das geht nicht in einem Sozialstaat", sagte die Ministerin noch vor Beginn der Sitzung. Man könne diese Leistungen ohne Gesetzesgrundlage nicht auszahlen. Zugleich zeigte sie sich offen für Verbesserungen am Bildungspaket für bedürftige Kinder. Allerdings müsse die SPD auch sagen, woher das Geld dafür kommen solle. Im Übrigen könne man den Bildungsföderalismus "nicht aus den Angeln heben". Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) kritisierte das Paket erneut scharf. "Ein solcher Murks ist noch nie präsentiert worden", sagte Beck vor der Sitzung. Die SPD werde beantragen, die Regelsatzerhöhung für die Hartz-IV-Empfänger auch bei Nichtzustimmung der Länderkammer zum 1. Januar auszuzahlen. Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) appellierte an die SPD, bei ihren Forderungen "Maß zu halten". Wer als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung hat, erhält derzeit für eine Übergangszeit von zwei Jahren monatlich einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II. Dieser beträgt im ersten Jahr höchstens 160 Euro, im zweiten Jahr 80 Euro. Dieser befristete Zuschlag wird ab Januar nicht mehr gezahlt. Ebenfalls nicht mehr gezahlt wird der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Stattdessen werden die Zeiten des Leistungsbezuges unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung gemeldet. Auslaufen wird Ende dieses Jahres auch der Zuschuss zu den Beträgen zur Rentenversicherung. Dies betrifft erwerbsfähige Hilfebedürftige, die vor ihrem Bezug der Grundsicherungsleistung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit waren, größtenteils Selbständige. Auf politischer Ebene wird derzeit noch die geplante Regelsatzerhöhung sowie die Einführung des Bildungspaketes für Kinder und junge Erwachsene in der Grundsicherung diskutiert. Auch die Änderung der Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz IV Empfänger bedürfen noch der Zustimmung durch den Bundesrat. Um den Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erhöhen, soll der Erwerbstätigenfreibetrag bei Einkommen zwischen 800 und 1.000 Euro angepasst werden. Künftig würde dann ein höherer Zuverdienst verbleiben, weil nur eine Anrechnung von 80 statt 90 Prozent erfolgen soll.

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