Einzugsrenovierung abgelehnt
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Da ich ja als ehemaliger Obdachloser nun eine Wohnung erhalten habe war der Zustand vorerst Nebensache. Ein Dach wiegt schwer bei dieser Witterung. Damit wenigstens etwas Tapete mit Farbe an die Wand kommt flugs Kosten für die Einzugsrenovierung beantragt, ein Rohbau sieht doof aus doch siehe da.
Pünktlich zum Fest habe ich als Empfänger von Hartz 4 die Übernahme der Kosten zur Einzugsrenovierung nach SGB II abgelehnt bekommen. Ich wünsche allen Alg2 Empfängern ein geruhsames Fest.Auf www-hartz4.de weiterlesen
22 KommentareKommentare zu Einzugsrenovierung abgelehnt
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Rene, wir haben hier fast alle die alten Holzvergaserheizungen reaktiviert, auch mit Warmwasserbereitung. Die bringen sogar mit Birkenholz noch eine gute Ausbeute und schlagreife Birken haben wir hier genug. Nur gekocht wird noch auf Gas.
Da kauft man ne Heizung aus Sachsen(wegen dem Aufbau Ost), dann gehen die gleich pleite und man ärgert sich dann wegen jedem Teil rum. Ich werd meine Forster Schwerkraftheizung wieder einbauen. Die hat null Technik, Wald ist genug um mich rum und die bläst ordentlich CO2 heraus, damit es endlich wärmer wird. Wenn ich aus dem Fenster sehe, denke ich, ich bin in Stalingrad! Wenn es so kalt bleibt, können wir uns im nächsten Jahr nicht vor den Mücken retten.
Oh Mann, Rene, ist dein selbstkonstruierter Gurkenvergaser doch nicht so perfekt wie du dachtest?
Alter_sack - es muss auch noch berücksichtigt werden Abs. 3. Die ARGE kann von Fall zu Fall entscheidne, ob Darlehn oder nicht. Und jetzt sind wir bei dem "Fall". Der Junge stellt irgendwas ins Netz, sagt nur die Hälfte oder noch weniger - das ist - was mich ärgert! Und jeder zerfließt sofort in Mitleid. (Silke-1) Selbst wenn ich den ganze Schmus durchlese, den er verfasst hat - werde icvh nicht so ganz schlau - ich sage lieber nichts. Würde mich mal interessieren, wo das ganze Schauspiel stattfindet!
Was Mr.Hartz offensichtlich hat vergessen zu erwähnen ist die Tatsache, dass diese Unterstützung in Form eines Darlehens erfolgt. Siehe SGB II § 23 Abs. 1, diese Erstausstattung ist also nicht als Geschenk zu sehen.
Naja, wenn man bedenkt wie meine mutter nach der Flucht aus Ostpreußen angefangen hat, ist das ja ein Schlaraffenland. Waschmaschine würde ich ablehnen, bei Hartz 4 wird wohl genügend Zeit zum Wäsche waschen sein. Kühlschrank würde ich nur zahlen, wenn Kinder im Haus sind. Du hast schon Recht, alles hat zwei Seiten. Meine Heizung hat mich auch vor Weihnachten verlassen und ich muß auch sehen wo ich bleibe.
RP -Du bist recht billig mit der Wohnung. Schau mal hier, was hartz.de so alles vorschwebt und was er auch bekommen hat! LINK
Ja, jetzt lügt er auch noch. Ich hoffe der ist nicht aus Bayern und kennt den Zero. Welch Schlamassle.
Eingangsbestätigungen gibt's bei den Argen in der Regel NUR bei Aufforderung durch den Antragsteller. Im Gegenteil, es gibt nachweislich viele Argen, die diese sogar verweigern.
Eingangsbestätigungen gibt's bei den Argen in der Regel
Na endlich haben "wir" es. Da berichtet jemand über den Alltag in dieser Bananenrepublik. Nun fällt dem zero nichts ein, warum der Obdachlose wieder unfähig ist und dann kommt das "Ergebnis". Da lügt er eben, wenn nichts anderes passt. Zero, was hälst du denn von dieser Version. "Der Obdachlose wollte die Wohnung mit mahagoni getäfelt, die Wände mit Blattgold verziert und die Böden mit handgeknüpften Seidenteppichen ausgelegt haben um sie dann an Wohlhabende schwarz zu vermieten". Da mußte das Amt ja so handeln. Immer diese Obdachlosen, wollen den Staat nur abzocken.
"Auf die Frage, warum ich eine unrenovierte Wohnung denn überhaupt anmiete viel mir vorerst als mittelloser Obdachloser nichts mehr ein." Ein Mietvertrag kann ohne Genehmigung der ARGE nicht unterschrieben werden. "Nachdem ich alles über den Tresen der Empfangsdame gereicht habe kam doch tatsächlich die Frage, “ist noch etwas?” Aber natürlich ist noch etwas, “ich hätte gerne eine Eingangsbestätigung mit Stempel und Unterschrift”. Den erstaunten Blick hätte ich gerne für die Nachwelt aufgehoben." Jeder Mitarbeiter der ARGEn ist gehalten, von Originalen Kopien anzufertigen und die Originale wieder auszuhändigen! Solltenn Originale zur Beabreitung verbleiben müssen, erhält der Antragsteller grundsätzlich eine Bestätigung und die Originale nach Bearbeitung wieder zurück. Wenn der Herr schon alles so gut weiß, warum hat er dann nicht zwei Kopien am ARGE-Kopierer gemacht? Der gute Obdachlose lügt!
RP, du hast nat. Recht und du siehst er hat sich Mühe gegeben und informationelles auf höchsten Niveau geschrieben.
Noch etwas ganz anderes. Wer ist HartzIV.de. "Hartz4 und ALG II Informationen- Ratgeber & Nachrichten."
Alter_Sack - genau so ist es - es geht um Einzelfallprüfung und dieser Fall, so wie er gechildert ist - sagt NICHTS aus - außer dass er Nichts aussagt!
RP - es geht hier darum, dass irgendwas rumgeschrieben wird. Das hat mit Poltik nichts zu tun. Zumal hier jeden 2. Tag Artikel unter diesem Nick auftauchen, die vielleicht zu Tränen rühren mögen, jedoch unsinnig sind, solange der Gesamtzusammenhang nicht bekannt ist.. Wenn er meint, er könne alles, soll er das tun! "doch mal ehrlich, muss ich Recht studieren um das SGB lesen zu können?" Ich habe nicht von der Politik gesprochen, die hier toll ist - oder hast Du das Lesen verlernt?
zero, wir freuen uns ja alle, dass du der "Allwissende" bist. Aber! Es war nicht Lifestyle oder Games, die diese kuriosen Gesetze verabschiedet haben, sondern die politik. Die Politik die ja nach deinen Schilderungen dieses Land so toll und wunderbar macht, dass du hier nie weg möchtest, obwohl du es dir ja nach eigenen Aussagen leisten könntest. Wenn du dann noch so schlau bist und 200 Urteile ansprichst, dann schick sie den armen Mann, damit er sich helfen kann. Wie soll er sich den gegen die staatlich auferlegte Willkür wehren, wenn er nicht deine Allwissenheit besitzt?
Zero, in der Regel besteht die Einzelfallprüfung in einer Ablehnung und auch ein eventueller Widerspruch dagegen wird mit großer Wahrscheinlichkeit abgewiesen werden. Ist eigentlich fast gängige Praxis bei den Argen, so zu agieren. Und aus eben diesem Grund gibt's doch diese Klageschwemme bei den Sozialgerichten. Wobei ich ein Problem auch darin sehe, dass viele Mitarbeiter der Argen fachlich schlichtweg vollkommen überfordert sind.
AS, genau so ist es, das feine Wörtchen "können" ist überall zum Grundwort für Ansprüche geworden. Obendrein noch Germane, schlechte Karten. Auch unser Zero verliert seine "Menschlichkeit" nicht mal an Weihnachten, isser nich süß!?
Alter_Sack - zu diesem Thema - und speziell zur Einzugsrenovierung gibt es ca 200 Urteile - hier muss der Fall genau geprüft und nicht infach irgendwas geschrieben werden!