“gebrauchte Softwarelizenzen” – der EuGH ist am Zug | BBS
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Der Grundsatz: verkauft ist verkauft Der Handel mit gebrauchter Computersoftware findet seine Grundlage in dem sog. Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts. Gilt das auch für Software, die "nur" als Download bereitgestellt wird?
BBS Law (RA Thomas Brehm von BBS Rechtsanwälte) zum Vorlagebeschluss des BGH betreffend den Handel mit "gebrauchten" Download-LizenzenAuf bbs-law.de weiterlesen
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