Männlicher Nachhilfelehrer klagt vergeblich gegen Diskriminierung
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Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat laut einem jetzt veröffentlichten Urteil die Berufung eines Mannes zurückgewiesen, der auf Entschädigung wegen einer vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
verbotenen Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts klagte. Der Kläger, der schon während seines Studiums als Nachhilfelehrer gearbeitet hatte, hatte sich vergeblich auf eine Internet-Anzeige beworben, in der eine weibliche Hausaufgabenbetreuung für zwei Schülerinnen gesucht wurdeAuf business-netz.com weiterlesen
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