Volksabstimmung in Hessen am 27. März 2011
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Am 27. März entscheiden die Hessen über die Aufnahme einer Schuldenbremse in die Verfassung. Hintergrund ist eine Grundgesetzänderung aus dem Jahr 2009.
Am 27. März 2011 finden in Hessen nicht nur Kommunalwahlen statt, die Bürger sind an diesem Termin auch zu einer Volksabstimmung aufgerufen. Abgestimmt wird über die Aufnahme einer Schuldenbremse in die hessische Verfassung. Vollständigen Artikel auf Suite101.de lesen: Volksabstimmung in HessenAuf suite101.de weiterlesen
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