Von Textdieben und Ghostwritern – zum Recht an Schriftwerken | BBS
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Die einen schreiben selbst, die anderen lassen schreiben. Das sollte nicht nur Protagonisten in staatstragender Stellung bekannt sein. Jeder, der sich mit Texten und deren Verwertung auseinandersetzt, sollte zumindest die urheberrechtlichen Grundlagen kennen.
BBS Rechtsanwälte Hamburg zum Urheberrecht an Schriftwerken. Was darf übernommen werden und was nicht? Welche Zitate sind zulässig? Und darf ein Ghostwriter "Marktführer" sein? BBS Law informiert zum geistigen Eigentum...Auf bbs-law.de weiterlesen
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