Plagiat in Doktorarbeit: Guttenberg und der Fall des Andreas K.
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Die Dissertation, die der Staatsanwaltschaft Göttingen vorlag, war unsauber entstanden. Sie strotzte vor Plagiaten. Der zuständige Staatsanwalt brachte die Strafbarkeit auf den Punkt:
"In dieser Dissertation übernehmen Sie wörtlich, ohne Modifikationen, auf mehreren Seiten ohne Kennzeichnung als wörtliches Zitat, Passagen aus Schriften anderer Autoren, die einer Verwertung der Texte nicht zugestimmt haben."Auf rp-online.de weiterlesen
1 KommentarKommentare zu Plagiat in Doktorarbeit: Guttenberg und der Fall des Andreas K.
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Quod licet Iovi non licet bovi .... - zu gutem Deutsch Was Jupiter sich leisten kann steht längst nicht jedem Ochsen an...