Hartz IV - Fernsehgerät gehört nicht zur Erstausstattung einer Wohnung
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Bezieher von Grundsicherung haben nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) keinen Anspruch auf Erstausstattung mit einem Fernseher.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat aktuell entschieden, dass Bezieher von Harz IV keinen Anspruch auf Erstausstattung mit einem Fernseher haben.Auf business-netz.com weiterlesen
1 KommentarKommentare zu Hartz IV - Fernsehgerät gehört nicht zur Erstausstattung einer Wohnung
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Business-Netz - wohl etwas lange geschlafen! Schon blöde, wenn man als Redaktion nicht in die Pötte kommt. Das ist schon URALT!