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Sex-Täter kommt frei

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Sex-Täter kommt frei

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BGH-Entscheid zur Sicherungsverwahrung. Im konkreten Fall muss ein Sexualstraftäter mit vielen einschlägigen Vorstrafen aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, obwohl er als gefährlich gilt.

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14 Kommentare

Kommentare zu Sex-Täter kommt frei

 

k-dobsonk-dobsonam 21.10.07


wenn du das schreibst
hmm dann muß es ja wohl stimmen
ich ergebe mich der macht deiner klugen argumentation
sprüche nur sprüche
*lol*

andreas123andreas123am 21.10.07


k-dobson
träum weiter und nimmt endlich den Lutscher aus dem Mund.

In Deutschland gilt: "Recht haben und Recht bekommen zweierlei Paar Schuhe"
In Deutschland gilt: „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“

k-dobsonk-dobsonam 21.10.07


richter wenden gesetze an, sie machen sie nicht

das mit der bilder verbreitung würde ich mir sehr genau überlegen ..... überleg mal was bei unabsichtlichen (oder absichtlichen (scheidungskrieg etc)) fehler so alles passieren kann......

k-dobsonk-dobsonam 21.10.07


nun vor haftantritt waren die regelungen betreffs sicherheitsverwahrung noch nicht so streng wie heute ......

k-dobsonk-dobsonam 21.10.07


was verstehst du unter einer "vernünftigen" frage bzw antwort???

deine anmerkung das man schwarzarbeit härter bestraft als sexuellen missbrauch nun was erwartest ..... das ich offentsichtlichen unsinn nicht kommentiere?????

KaminfreundKaminfreundam 21.10.07


Kann man eigentlich die Richter verklagen, wenn dieses Untier wieder einen Menschen vergewaltigt oder tötet? Wer weiß wo ein Bild von dieser Bestie ist, damit man es über das Internet verbreiten kann und alle das Bild runterladen, ausdrucken und öffentlich machen können um ihre Nachbarschaft vor Schaden zu bewahren, denn dieses Untier verdient keine Gnade und schon garnicht ein unbehelligtes Leben in unserer Nachbarschaft.

ottikleinottikleinam 21.10.07


Ob die Damen und Herren vom BGH auch so entschieden hätten,wenn es ihre eigene Verwandschaft,Frau oder Kinder getroffen hätte,bezweifel ich.

neujneujam 21.10.07


"Im konkreten Fall muss ein Sexualstraftäter mit vielen einschlägigen Vorstrafen aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, obwohl er als gefährlich gilt."
Das heisst also, weil schon vor Haftantritt ein grober Fehler gemacht wurde, darf dieser jetzt nicht korrigiert werden. Das schreit nach Korrektur. Opfer und vorbeugender Schutz kommen bei uns viel zu kurz!

MOPSLOTTEMOPSLOTTEam 20.10.07


Du hast bis jetzt nirgenwo eine vernünftige Frage oder Antwort gebracht.Da nehme ich
mal an,daß du von nichts eine Ahnung hast.

k-dobsonk-dobsonam 20.10.07


schwarzfahren -arbeiten -kopieren ist selbst in den schwersten fällen von sicherheitsverwahrung (übrigens keine strafe) nicht einmal annähernd bedroht......

InfogirlInfogirlam 20.10.07


Und man wundert sich wirklich, warum so viele Menschen verschwinden oder missbraucht oder umgebracht werden... es geht mir nicht in den Kopf, wie man so nachlässig in dieser Beziehung sein kann. Da wird monatelang über ein Rauchverbot gestritten und die Sexualstraftäter können frei herumlaufen!

MicrosittichMicrositticham 20.10.07


Unser Rechtssystem schreit förmlich nach einer Reformation. Selbst, wenn ich illegal ein Lied runterlade, kann ich weitaus länger in den Knast kommen. Wo ist denn hier die Relation geblieben?

MOPSLOTTEMOPSLOTTEam 20.10.07


Wenn man in Deutschland etwas zu seinenm Alg-Geld zu verdienen möchte(also Schwarz-
arbeit) oder zu schnell Auto fährt,wird man härter betraft.

schokofuchsschokofuchsam 20.10.07


Man sollte dieses Gesetz mal überarbeiten. kann doch nicht sein das so tickende zeitbomben wieder aus dem knast kommen und am ende wundern sich wieder alle das ein verbrecher rückfällig geworden ist und keiner will was gewusst oder gahnt haben.


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