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Kreuze in Schulen verletzen kein Grundrecht

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Kreuze in Schulen verletzen kein Grundrecht
 
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    Kreuze in Klassenzimmern verletzen kein Grundrecht. Das hat der Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Freitag entschieden. Die Große Kammer des Straßburger Gerichts korrigierte damit eine Entscheidung vom November 2009.

    Damals hatten Richter im Kruzifix an staatlichen Schulen in Italien einen Verstoß gegen die Grundrechte auf Religions- und Gewissensfreiheit sowie Ausbildung gesehen.

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