Wechsel in die PKV: Mindestbindungsfristen nach Auffassung des BVA ohne
Tweet
x 0
x 0
x 2
x 5
x 5
Der Auffassung des BVA sind die Mindestbindungsfristen der gesetzlichen Krankenkassen nicht rechtens. Ein Wechsel in eine private Krankenkasse sei ohne Wartezeit möglich.
Die Mindestbindungsfristen der GKV sind laut BVA ohne Wirkung. Wer in eine PKV Wechseln möchte, kann dies auch ohne Wartezeit tun.Auf private-krankenkasse-pkv.de weiterlesen
kommentieren