Definition: Kernkraftwerk | Wirtschaftslexikon Gabler
Tweet
x 0
x 0
x 3
x 3
x 1
Kernkraftwerk: Anlage zur Stromerzeugung, die den Dampf für den Antrieb der Turbinen aus einer kontrollierten Kettenreaktion in einem Reaktor erzeugt. Wegen der dort auftretenden sehr hohen Energiedichte und der Gefahren durch Radioaktivität sind bes. aufwändige sicherheitstechnische Vorkehrungen
eine wirtschaftliche Betrachtung der Kernkraft und Atomkraftwerken aus dem Gabler Wirtschaftslexikon Online.Auf gabler.de weiterlesen
kommentieren