Facebook Gefällt mir: Button verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht -
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Wenn ein Online-Händler den Gefällt mir-Button auf seiner Website einbindet, ohne Besucher auf die Übermittlung von Daten an Facebook hinzuweisen, verstößt das nicht gegen das Wettbewerbsrecht.
Erstmal wurde eine gerichtliche Entscheidung zum Thema "Gefällt mir - Button" von Facebook getroffen. Ein Internetshop wurde freigesprochen als ein konkurrierendes Unternehmen versuchte es wegen dem Button zu verklagen.Auf focus.de weiterlesen
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