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Wachkomakind darf sterben

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Wachkomakind darf sterben

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Im Streit um lebenserhaltende Maßnahmen für ein im Wachkoma liegendes vierjähriges Mädchen hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm den Eltern das Recht zugesprochen, die künstliche Ernährung zu beenden. Anhaltspunkte für einen Sorgerechtsmissbrauch lägen nicht vor, erklärte das OLG am Montag.

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3 Kommentare

Kommentare zu Wachkomakind darf sterben

 

ursulaursulaam 29.10.07


Naja also sagen wir mal so es is doch schon üblich, wenn es keine Hoffnung mehr gibt, dass der Vormund das abstellen der geräte entscheiden kann! Also ich kenne einen fall von einer alten frau, bei der keine hoffnung mehr auf heilung bestand und die anhgehörigen dann entschieden haben das keine maschienen mehr eingeschaltet werden und das nicht mehr reanimiert wird! Ich finde die entscheidung allerdings auch richtig es ist ja schließlich für alle beteiligten nur eine unnötige quälerei!

loewenzahnloewenzahnam 29.10.07


Das ist zum einen ein schwieriges Thema und zum anderen eine extrem schwere Entscheidung für alle Beteiligten. Das Thema "aktive Sterbehilfe" ist, politisch gesehen, in Deutschland ja sehr unbeliebt. Deshalb ist eine solche Gerichtsentscheidung ja schon ein Erfolg.

doppelkeksdoppelkeksam 29.10.07


das ist eine unglaublich schwere entscheidung und vermutlich für niemanden leicht zu treffen. ich finde es aber gut, dass das gericht den eltern die entscheidung darüber, was jetzt mit ihrem kind passieren soll, gelassen hat. kann auch die entscheidung der eltern nachvollziehen, denn es ist doch wirklich kein menschenwürdiges leben jahrelang von maschinen ernährt zu werden.


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