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Madrid: Im Zweifel für den Angeklagten

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Madrid: Im Zweifel für den Angeklagten

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Zu aller Überraschung sprachen die Richter im Terrorfall von Madrid "Mohammed den Ägypter" frei, weil die Beweislage nicht eindeutig sei. Folglich gilt das Prinzip: "Im Zweifel für den Angeklagten".

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5 Kommentare

Kommentare zu Madrid: Im Zweifel für den Angeklagten

 

JanusJanusam 01.11.07


Wenn ich das schon höre. Keine oder nicht ausreichend Beweis... Folge: Freispruch. Das ist ja wohl auch das mindeste. Die andere Form von "RechtsStaatlichkeit" - das sind feuchte Träumer unserer Merklichen und solche des Schäuble mit seiner Al Quaida in Schwäbisch Gmünd.

berlinewsberlinewsam 01.11.07


Im Zweifel für den Angeklagten - Das ist Demokratie! Und wenn sie nichts nachweisen können, dann müssen wir auch zu unseren demokratischen Grundfesten stehen

kuhkuham 01.11.07


Andere Beteiligte wurden aber ganz gut verknackt.

globalaglobalaam 01.11.07


Eine schechte Beweislage kann zu einem Freispruch führen, aber in diesem Fall habe ich kein Verständnis dafür.

theincredibletheincredibleam 01.11.07


Wie bitte? Was ist das denn? Da kann ja jeder Terrorist "spielen", wenn man dann nicht mal richtig bestraft wird.


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