Artikel Diskussion um die Rechtlichkeit der Todesfolge von Aktionen
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von Aktionen
oder: Obama und das internatinale Kriegsrecht
www.internet-magazin-les-art.eu Rubrik: Tagespolitisches
Islamabad/Washington, 04. 05. 2011
Redaktionsbeitrag „les Art“
Als Antwort der allgemeinen Diskussion um die Aktionstötung des meistgesuchten Terroristen dieser derzeitigen Welt und der ungezügelten Verwirrung um Ansichten wie Vorwurfshaltungen meist unsachlicher Art, erlauben wir uns von „les Art“, einen Versuch der Richtigstellung und Zurechtrückung des Themas wie folgt:
Die ganze Aufgeregtheit der Diskussionen weist darauf hin, daß die Mehrheiten der Bevölkerungen noch nicht begriffen haben, was "asymetrischer Krieg" bedeutet.
Das bedeutet eben auch, das am Beispiel Pakistan als Quasiverbündeter, man sich in Teilen als bekannt vorausgesetzt, eben nicht auf staatliche Stellen dort verlassen kann und aus Eigenschutz wie Zielschutz, diesen Staat über die Aktion nicht zeitgleich involiveren konnte. Und der "asymetrische Krieg" hat es nun einmal so ansich, daß derartige Aktionen in fragilen Staaten durchgeführt werden müssen, wenn es deren Innenbereichen zulassen, daß diese Art Krieg aus Ihrem Bereich in die Welt getragen wird.
Und insoweit ist eine derartige Aktion sogar vom UN-Recht als Kriegsrecht, gestattet. Inkl. der Folgen einer möglichen Tötung, wenn eine Verhaftung nicht gelingt.
ANGRIFF IN PAKISTAN: USA korrigieren Angaben über Tötung bin Ladens
ANGRIFF IN PAKISTAN: USA korrigieren Angaben über Tötung bin Ladens
Politik via zeit.de
04.5.2011, 06:56 - Bin Laden war wohl doch unbewaffnet, als US-Spezialkräfte ihn stellten. Nach und nach gibt das Weiße Haus Details zur Aktion in Pakistan bekannt - und korrigiert sich.
Der genaue Ablauf der Kommandoaktion zur Tötung von Terroristenchef Osama bin Laden ist noch immer unklar. Doch es tauchen immer neue offizielle und inoffizielle Details zur Operation einer US-Eliteeinheit auf. Nun hat auch das Weiße Haus erneut Stellung bezogen
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