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Artikel Lybien, die BRD, die HLKO und das Völkerrecht mit Blick des 08. Mai 1945

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Lybien, die BRD, die HLKO und das Völkerrecht mit Blick des 08. Mai 1945
 
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    Lybien, die BRD, die HLKO und das Völkerrecht

    mit Blick des 08. Mai 1945

    oder: Was für andere gilt, gilt auch für Deutschland

    Berlin, 08. 05. 2011

    www.internet-magazin-les-art.eu Rubrik: Bedeutsames

    Redaktionsbeitrag „les Art“

    In einem Schlager heißt es, mit 66 Jahren….. Es mehrt sich das Datum 08. Mai 1945 zum 66 Male. Hoffen wir, daß das Leben der BRD nicht erst anfängt, sondern sich seinem Ende nähert.

    In dem umstrittenen Webauftritt der Seite www.brd-schwindel.de erschien ein Artikel, der dezidiert die Situation des Völkerrechtes für die BRD an der Frage der Okkupationen deutscher Gebiete wie der Vertreibung der Deutschen aus Ihrer Heimat im Zuge der militärischen Niederlage des Deutschen Reiches, beleuchtet.

    Liest man diesen Artikel, so kommt man nicht umhin festzustellen, es handelt sich in keiner Weise um rechtslastiges Gedankengut, noch handelt es sich um Gestriges. Liest man dann die Quellenangaben, so sind dort die führenden Köpfe rechtlicher wie historischer und politischer Köpfe vertreten, denen man nun wirklich nicht irgendeine Nähe zu Rechtsszenen oder Nazi-Gedankengut oder Ähnliches, vorwerfen könnte. Also muß es sich um eine ernstzunehmende Arbeit handeln., Und in der Tat, liest man diesen Beitrag von Frau Zimmermann, so kommt man nicht an dem Eindruck vorbei, hier ist eine Arbeit, die dezidiert die Entwicklung der Vertreibung, der Okkupationen wie der Folgen in den Zusammenhang des internationalen Rechtes stellt. Dieses internationale Recht, das im Grundgesetz der BRD unter Artikel 25 dem BRD-Recht als höherwertig vorgeordnet ist, sagt jedoch eindeutig, was heute für Lybien gilt, gilt auch für Deutschland.

    http://brd-schwindel.info/das-seltsame-volkerrechtsverstandnis-der-deuts...

    Diese Gültigkeit für Deutschland erscheint jedoch keine Gültigkeit für die BRD auszuweisen, da aufgrund der Nichtbeachtung und Negierung der BRD im Verhältnis zur Gültigkeit dieses Rechtes und des Grundgesetzranges als vorrangiges Recht für die BRD, dieses in der Rechtssprechung wie in der politischen Entscheidungsfindung, schlicht ausgeblendet erscheint.

    Alle Stellen, Institutionen wie Menschen, die sich bis heute um diese Angelegenheiten gekümmert haben oder kümmern, bekommen entweder kein Gehör, keine Presse, keine öffentliche Beachtung oder werden in die Nazi-Ecke und Revanchistenecke geschoben. Bei dieser Art Praxis ist natürlich zu Fragen, welch Interesse steht hinter einer derartigen Verhaltensweise und wo stecken die wirklichen Rechtspopulisten.

    Nach eigener amtlicher Erklärung des BRD-Politetablissements stehen diese Rechtspopulisten in der Regierungsverantwortung, die eben sich als identisch mit dem 3. Reich erklären. Was natürlich aus rechtlichen Erwägungen völliger Nonsens ist. Nur die Machtverhältnisse lassen eben diesen Rechtsnonsens zu und geben der BRD-Macht die Möglichkeit, sie weidlich zu nutzen, der Bevölkerung und Ihrem Souverän, reichlich Sand in die Augen zu streuen, wie eben in Folge, auch permanent Recht zu beugen. Dieser Unrechtszustand wird seit 1990 und dem „kalten Staatsstreich“ im Auftrage von Helmut Kohl, massiv zelebriert.

    Der Anspruch, den die BRD als vermeintliche „Gutmenschorganisation staatlicher Darstellung“ nun weltweit zu verbreiten sucht und sie auch Alles unternimmt, diesen Anspruch mit reichlich Geldmitteln und sonstigen Wohltaten wie erhobenen Zeigefinger zu rechtfertigen, zeigt aber auch das eigene Schuldbewusstsein, daß die eigene Grundlage eben nicht die ist, die sie vorgeben zu sein.

    Es zeigt sich an diesem Artikel und der Frage der Vertreibung wie der Okkupationen von Reichsgebieten, die mitnichten durch die UN-Menschrechte aus GG Artikel 25 gedeckt sind, wie sie aus der Verpflichtung der Haager Landkriegsordnung, wo Polen z.B. wie das Deutsche Reich wie auch die Alliierten, schon vor Beginn des zweiten Weltkrieges lange dieses Recht als verbindlich beigetreten sind und anerkannt haben, daß dieses Recht nicht negiert werden kann und für alle Staaten und den hier in Frage kommenden Tatsachen als „zwingende Vorschrift“ gelten.

    Und dieses Rechtsgrundlagen gelten auch für die BRD ohne staatliche Legitimation, da Sie sich auch als Verwaltungskonstrukt, sich im Zusammenhang mit der durch sie als unterordnenden Rechtsverpflichtung der Beachtung aus dem Siegerrecht wie der Unterordnung unter deren Rechtsordnung auf der Basis z.B. der HLKO, zur Beachtung verpflichtet hat. Was sie eben auch im GG Artikel 25 Ausdruck gibt.

    Danach ist es unzweideutig so, die deutsche Frage wie die sich aus den Kriegslandnahmen ergebenden Folgen im Hinblick auf internationales Recht und der HKLO, ist nicht ausgestanden, geschweige denn endgültig und rechtlich, international geregelt. Dieser Vorgang ist dem Friedensvertrag mit Deutschland vorbehalten und die heutige Praxis und Duldung der rechtlosen Lage, ist der Friedensordnung und der gemeinsamen Entwicklung Europas geschuldet.

    Und genau hier liegt die Crux der Lösung des Problems für die Zukunft. Nur die Anerkennung und Wiederherstellung Deutschlands wie die Ablösung der illegalen BRD, Originalton Herr Junkers, Luxembourg: „die besondere Situation der BRD“, kann dieses Problem im Zusammenwirken der europäischen Lösung z.B. über das EU-Parlament, lösen helfen. Denn der Hinweis auf die besondere Situation der BRD, die auch an anderen Stellen von europäischen Politikern benutzt wird, zeigt, Europa ist das Problem sehr wohl bewusst, was in der BRD aus zweckdienlichen Gründen der eigenen fehlenden staatlichen Legitimation, ständig versucht wird, zu kaschieren. Und eben auch genau diese wie vergleichbare Unzulänglichkeiten im Hinblick auf die BRD werden das Grab der BRD werden.

    Denn es ist nicht anzunehmen, daß die staatliche Lüge um Deutschland wie der nach der Wiedervereinigung durchgeführten Eigenbesetzung und Forschreibung des Besatzungsrechtes nun durch das deutsche BRD-Politetablissement wie der Festlegung des Offenhaltens des Ende der Besatzungszeit nach 1945, auf ewig obsiegen wird.

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