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Nach Freude über Osamas Tod: Dieser Richter zeigt Kanzlerin Merkel an!

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Nach Freude über Osamas Tod: Dieser Richter zeigt Kanzlerin Merkel an!
 
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    Eingestellt vonam 06.05.11in Politik via berliner-kurier.de

    Ein Richter aus Hamburg ist empört über Angela Merkel: "Die Äußerung zu bin Ladens Tod ist unwürdig und abseits aller Werte.

    „Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten.“ Nach dieser Äußerung am Montag hat Angela Merkel (CDU) heftige Kritik einstecken müssen. Jetzt hat ein Hamburger Richter die Bundeskanzlerin sogar wegen „Billigung von Straftaten“ (§140 StGB) angezeigt.

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    6 Kommentare

    Kommentare zu Nach Freude über Osamas Tod: Dieser Richter zeigt Kanzlerin Merkel an!

     

    PhantaduPhantaduam 06.05.11


    Verdikt, natürlich kann keiner sagen, was gewesen wäre, wenn... Mag sein, dass du und zero Recht habt. Aber wir haben nicht ohne Grund einen Rechtsstaat, der auf Verfahren setzt. Die Amerikaner haben schon bei Guantanamo gezeigt, dass sie auf ihre eigenen Prinzipien sch.... Die Frage ist nun, ob wir - aufgrund von berechtigten Emotionen - die zunehmende Aufweichung unseres Rechtsstaates dulden und zulassen... ich vertrete die Ansicht: Wehret den Anfängen! Wie können wir Vorbild sein, wenn wir dahingehend selbst unglaubwürdig werden? Wie können wir sicher sein, dass nicht bald auch Unschuldige ohne Verfahren hingerichtet werden? Mir graut vor der Vorstellung, dass wir in die Zeiten des Wilden Westens zurückfallen. Schlimm genug, dass es andere tun. Der vermehrte Schrei nach Todesstrafe und Folter in bestimmten Situationen ist emotional in vielen Fällen nachvollziehbar, vergisst aber, dass es wahrlich gute und berechtigte Gründe dagegen gibt.

    VerdiktVerdiktam 06.05.11


    Phantadu, ich habe nicht gesagt, dass jemand Osamas Tod bedauert. Ich habe nur gesagt, dass ein Stauffenberg in den Himmel gelobt wird, obwohl er nichts anderes vorhatte, als das, was jetzt mit Osama geschehen ist. zero hat das in einem anderen Thread recht anschaulich dargestellt. Hat rechtlich auch mehr Ahnung als ich. Er hat auch zu einem Prozess mehrfach Stellung genommen. Dem kann ich nichtsd hinzufügen. Vielleicht noch eines - die Wirkung eines Prozesses auf die islamische sehe ich nicht so. Im Gegenteil - Osama hätte ein dankbares Forum gefunden. In der islamischen Welt und auch der Welt der USA-Hasser. Was wäre denn, wenn er nur zu Gefängnis verurteilt worden wäre? Er ist meiner Ansicht nach nicht mit Hussein zu vergleichen. Und dieser Prozess war in meinen Augen schon sehr merkwürdig.

    PhantaduPhantaduam 06.05.11


    verdikt, hier geht es nicth darum, dass alle, die nicht Braun-Rechts stehen, Osamas Tod bedauern. Es geht um Rechtsstaatlichkeit, die mit solchen Aktionen ausgehöhlt wird. So wird er zum Märtyrer. Wäre er verhaftet worden, und all seine Gräueltaten vor einem anständigen Gericht aufgearbeitet worden, hätte das gewiss schnell eine sehr ernüchternde Wirkung auf die Mehrheit der islamischen Welt gehabt. So werden jetzt immer mehr Verschwörungstheorien gesponnen. Und was haben wir davon? Sicherer und glaubwürdiger werden wir damit sicher nicht. Rechtsstaaten sollten ihr eigenes Recht nicht beugen, oder siehst du das anders?

    VerdiktVerdiktam 06.05.11


    Was ist denn da Enthemmung? Wo ist hier etwas von Lynchjustiz zu sehen? Warum freut sich alles, was nicht Neon-Nazi-Braun-Rechts ist, an jenem 20.07. und glorifiziert einen missglückten Mörder, denn das ist/war er, wenn man die Tötung Bin Ladens als Mord ansieht.

    PhantaduPhantaduam 06.05.11


    naja zero.... was die Kanzlerin da gemacht hat, öffnet doch psychologisch Tür und Tor für im Volk tolerierte Lynchjustiz, oder seh ich da was falsch? Wir sind ein Rechtsstaat und wenn man anfängt, in Freudentaumel zu verfallen, wenn mutmaßlich "Böse" ohne Rechtsgrundlage getötet werden, freuen wir uns auch, wenn das mutmaßlichen Kinderschändern, möglichen Terroristen etc. geschieht... Ob schuldig oder nicht... Diese Enthemmung macht mir große Sorgen....

    zero1000zero1000am 06.05.11


    Herr Wichtig-Richterlein - sie scheinen zu wenig zu tun haben. Die Klagebegründung sollten sie mal veröffentlichen - am besten in einem Witzblatt, wobei schon das Abgedruckte als Vorspann eines Comedy-Abends recht - würde allerdings selbst Atze besser bringen . Vielleicht möchten sie auch einen neuen Passus erfinden im - hier nicht zulässigen Analogieschluss auf BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08. So als §140. 3.


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