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Jugendhilfe: Kindergeld für Geschwister ist kein Einkommen

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Jugendhilfe: Kindergeld für Geschwister ist kein Einkommen
 
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    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat jetzt entschieden, dass bei der Berechnung des jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags das Kindergeld, das für die Geschwister des untergebrachten Kindes gezahlt wird, nicht zum Einkommen der Eltern zu zählen ist.

    Aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Bei der für Jugendhilfemaßnahmen notwendigen Berechnung des Einkommens der Eltern darf das Kindergeld für Geschwisterkinder nicht mit einbezogen werden.

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    Kommentare zu Jugendhilfe: Kindergeld für Geschwister ist kein Einkommen

     

    Business_NetzBusiness_Netzam11.05.16

    Jugendhilfe: Kindergeld für Geschwister ist kein Einkommen #Entscheidung, #Kindergeld, #Geschwister, #Jugendhilfe LINK