Jugendhilfe: Kindergeld für Geschwister ist kein Einkommen
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat jetzt entschieden, dass bei der Berechnung des jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags das Kindergeld, das für die Geschwister des untergebrachten Kindes gezahlt wird, nicht zum Einkommen der Eltern zu zählen ist.
Aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Bei der für Jugendhilfemaßnahmen notwendigen Berechnung des Einkommens der Eltern darf das Kindergeld für Geschwisterkinder nicht mit einbezogen werden.Auf business-netz.com weiterlesen
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