Neuer Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe gilt ab 1. Juni
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Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat jetzt mitgeteilt, dass nach der Veröffentlichung der entsprechenden Mindestlohnverordnung im Bundesanzeiger am 11.05. ab dem 01.06.2011 alle rund 170.000 Beschäftigten des Wach und Sicherheitsgewerbes Anspruch auf den Mindestlohn besitzen.
Der Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe kann nach Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung im Bundesanzeiger zum 01.06.2011 in Kraft treten. Die Spanne ist dabei je nach Bundesland unterschiedlich, sie reicht von 6,53 € (östliche Bundesländer) bis 8,60 € (Baden-Württemberg).Auf business-netz.com weiterlesen
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