Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus / Kontenklärung
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Alle Versicherten, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt und noch keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt haben, sollten diese nun umgehend beantragen. Dies ist notwendig, da die Aufbewahrungsfristen für Lohn und Gehalt Ende 2011 ablaufen.
Ehemalige DDR-Bürger sollten sich ranhalten, denn wer in einem DDR-Betrieb gearbeitet hat und Anspruch auf die volle Rente haben möchte, muss alle Unterlagen und Lohnbescheide vollständig vorlegen. Wem etwas fehlt, kann nur noch bis 31.12.2011 fehlende Unterlagen nachordern.Auf ptext.de weiterlesen
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