Kündigung: Mietvertrag darf wegen mangelnder Rentabilität gekündigt werden
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Die Kündigung eines Mietvertrags wegen mangelnder Rentabilität (Verwertungskündigung) ist nach Meinung des BGH grundsätzlich erlaubt. Im Ausgangsfall ging es um eine Erbengemeinschaft als Vermieter.
Die Kündigung eines Mietvertrags wegen mangelnder Rentabilität der Immobilie (Verwertungskündigung) ist laut aktueller Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) generell zulässig. Lesen Sie mehr...Auf business-netz.com weiterlesen
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