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Hartz IV – Bei zu viel Miete kann Arbeitsagentur Geld zurückfordern

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Hartz IV – Bei zu viel Miete kann Arbeitsagentur Geld zurückfordern
 
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    Überweist die Arbeitsagentur bei Hartz IV-Empfängern die Miete doppelt, müssen diese bei grober Fahrlässigkeit der Bezieher zurückgezahlt werden

    Wer durch ein Behördenversehen zu viel Hartz IV für die Miete erhält, muss dies laut aktueller Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt zurückzahlen. Lesen Sie mehr

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    Kommentare zu Hartz IV – Bei zu viel Miete kann Arbeitsagentur Geld zurückfordern

     

    Business_NetzBusiness_Netzam11.06.14

    Hartz IV – Bei zu viel Miete kann Arbeitsagentur Geld zurückfordern #Hartz IV, #Miete, #Arbeitsamt, #Urteil, #Recht LINK