Hartz IV – Bei zu viel Miete kann Arbeitsagentur Geld zurückfordern
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Überweist die Arbeitsagentur bei Hartz IV-Empfängern die Miete doppelt, müssen diese bei grober Fahrlässigkeit der Bezieher zurückgezahlt werden
Wer durch ein Behördenversehen zu viel Hartz IV für die Miete erhält, muss dies laut aktueller Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt zurückzahlen. Lesen Sie mehrAuf business-netz.com weiterlesen
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