Steuervereinfachungsgesetz 2011 - Änderungen bei Arbeitnehmerpauschbetrag
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Durch das gerade vom Bundestag verabschiedete Steuervereinfachungsgesetz sollen Arbeitnehmer und Unternehmer profitieren. Es ergeben sich Änderungen beim Arbeitnehmerpauschbetrag, Lohnsteuer, Kindergeld und der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten.
Der Bundestag hat jetzt das Steuervereinfachungsgesetz 2011 verabschiedet Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll bereits Ende 2011 von 920 auf 1.000 € steigen. Weiterhin sind Änderungen beim Kindergeld und bei Kinderbetreuungskosten geplant. Lesen Sie mehrAuf business-netz.com weiterlesen
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