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Sozialhilfe für Behinderte und die Grundrechte

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Sozialhilfe für Behinderte und die Grundrechte

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Eingestellt vonam 13.11.07in Lifestyle via 123recht.net

Wird man als Schwerbehinderter pflegebedürftig, so greift einem der Staat finanziell unter die Arme. Es sei denn, man verfügt über ein Vermögen über 1.600 €. Dann muss man erstmal selber ran. Der Artikel befasst sich mit der äußerst fragwürdigen Verfassungsmäßigkeit dieses sogenannten Schonvermögens.

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1 Kommentar

Kommentare zu Sozialhilfe für Behinderte und die Grundrechte

 

docmasterdocmasteram 13.11.07


Manche Regelungen und Gesetze sind nicht gerade fair. Komisch finde ich immer, dass häufig bestraft wird, wenn man Vermögen aufgebaut hat. Manche Leute versaufen die Kohle und fahren in den Urlaub und werden dann vom Staat aufgefangen. Andere Menschen sparen bewusst und werden bestraft.


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