Verpflichtung d. Arbeitnehmers zu Deutschkurs keine ethn Diskriminierung
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Das BAG hat jetzt festgestellt, dass die Aufforderung, an einem Deutschkurs teilzunehmen, keine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellt.
Die Aufforderung durch den Arbeitgeber, an einem Deutschkurs teilzunehmen, um arbeitsnotwendige Sprachkenntnisse zu erwerben, stellt als solche keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar – das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG).Auf business-netz.com weiterlesen
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