Die Gegner allgemeiner Studiengebühren haben in Hessen erneut einen juristischen Erfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Universität Marburg in einem Eilverfahren zur Rückerstattung gezahlter Gelder verpflichtet. Als Grund nannte das Gericht am Dienstag Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Gebühren.