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Buchtipp Buchführung - Rostock StartUps - Existenzgründung für Rostock

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    Buchtipp Buchführung Als Existenzgründer seid ihr zwar euer eigener Chef, aber keine Bange: Das Finanzamt ist trotzdem immer bei euch. Auch wenn ihr nicht buchführungspflichtig seid (§ 238 HGB, § 141 AO oder als Freiberufler) und ihr euren Gewinn in einer Einnahmen-Überschussrechnung nach ...

    und ihr euren Gewinn in einer Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, erwartet das Finanzamt, das ihr Aufzeichnungen über eure Finanzen führt.

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    Kommentare zu Buchtipp Buchführung - Rostock StartUps - Existenzgründung für Rostock