Fristlose Kündigung kann bei möglicher Schuldunfähigkeit zulässig sein
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Das LAG Köln hat aktuell entschieden, dass eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung auch zulässig ist, wenn den betreffenden Arbeitnehmer kein Verschulden trifft.
Schuldlose Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers können ausnahmsweise einen wichtigen Grund zur fristlosen (außerordentlichen) Kündigung darstellen, entschied das Landesarbeitsgericht Köln im Fall eines manisch-depressiven Beschäftigten, dem seine Kollegen sexuelle Belästigung und Verleumdung ...Auf business-netz.com weiterlesen
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