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Prozess gegen Einschränkung der Versammlungsfreiheit während NATO Gipfels

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Prozess gegen Einschränkung der Versammlungsfreiheit während NATO Gipfels
 
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    Aus dem Recht auf Versammlungsfreiheit soll offensichtlich das Recht auf ein staatlich kontrolliertes und gelenktes "Event" werden. Unabhängig davon, dass sich Freiheitsrechte - Versammlungsfreiheit und auch Meinungs- und Informationsfreiheit nicht verbieten lassen.

    Am Donnerstag, den 30. Juni 2011 geht es vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim um zwei der polizeilichen Auflagen anlässlich der Kundgebung des örtlichen Bündnisses in Baden-Baden am 2.4.2009 zu den "NATO-Feierlichkeiten" Anfang April in Baden-Baden und Strasbourg.

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