Prozess gegen Einschränkung der Versammlungsfreiheit während NATO Gipfels
Tweet
x 0
x 0
x 4
x 0
x 2
Aus dem Recht auf Versammlungsfreiheit soll offensichtlich das Recht auf ein staatlich kontrolliertes und gelenktes "Event" werden. Unabhängig davon, dass sich Freiheitsrechte - Versammlungsfreiheit und auch Meinungs- und Informationsfreiheit nicht verbieten lassen.
Am Donnerstag, den 30. Juni 2011 geht es vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim um zwei der polizeilichen Auflagen anlässlich der Kundgebung des örtlichen Bündnisses in Baden-Baden am 2.4.2009 zu den "NATO-Feierlichkeiten" Anfang April in Baden-Baden und Strasbourg.Auf trueten.de weiterlesen
kommentieren