AGG - Sony muss Entschädigung wegen Diskriminierung bei Beförderung zahlen
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Der Elektronikkonzern Sony wurde jetzt wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung zur Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG verurteilt. Er konnte nicht wiederlegen, dass eine schwangere Frau bei der Beförderung benachteiligt wurde.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin hat gestern die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt, mit der Sony zur Zahlung einer Entschädigung wegen einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung einer Arbeitnehmerin verurteilt worden war.Auf business-netz.com weiterlesen
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