Auch Arbeitslose haben Urlaubsanspruch
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Auch wer seinen Job verloren hat oder noch auf Arbeitssuche ist, hat Anspruch auf Erholung - allerdings eine Woche weniger als ein Festangestellter.
Auch wer Arbeitslos ist darf in den Urlaub gehen, muss sich diesen aber vorher von der Bundesagentur für Arbeit genehmigen lassen. Außerdem muss sich ein Arbeitssuchender auf drei Wochen Urlaub im Jahr beschränken - Arbeitstätigen stehen gesetzlich vier Wochem im Jahr zu.Auf zehn.de weiterlesen
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