Zahngold verkauft - Sozialhilfe für Deutschen in Thailand trotzdem
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Ein Antrag auf Sozialhilfe für Deutsche im Ausland kann laut LSG Baden-Württemberg nur bei einer außergewöhnlichen Notlage und unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen bewilligt werden. Das musste jetzt ein in Thailand lebender Deutscher erfahren.
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat jetzt die Beschwerde eines in Thailand lebenden Antragstellers gegen die Versagung von Sozialhilfe abgelehnt. Der seit 1995 mit kurzen Unterbrechungen in Thailand lebende Deutsche hatte beim deutschen Sozialhilfeträger ...Auf business-netz.com weiterlesen
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